Im Falle von Höhere Gewalt oder Todesfall entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Der Vertragspartner ist zur Zahlung von 80% der Gage verpflichtet, soweit die Veranstaltung aus Gründen ausfällt, die der Vertragspartner – zu vertreten hat und die Künstlerin seine
Leistung angeboten hat. Ausnahme Höhere Gewalt.

Die Künstlerin kann im Krankheitsfalle unter Vorlage eines ärztlichen Attests aus dem Vertrag
befreit werden.

Eine Stornierung der Buchung ist bis 5 Monate vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach werden folgende Ausfallzahlungen fällig:

ab 3 Monate vorher: 80% der Grundgage
1 Monat vorher: 100% der Grundgage